Welche Leistungen bezahlt die Krankenkasse?

Es ist möglich, sich Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlen zu lassen. In der Regel muss der Hausarzt feststellen, wie dringend die Hilfsmittel benötigt werden. Drei Arten der Verschreibung sind möglich: Erstens die Verschreibung zum Ausgleich eines Funktionsdefizites, wenn es zur Befriedigung eines Grundbedürfnisses geht. Beispiel: „Wegen Harninkontinenz zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“. Zweitens die Verschreibung zur Prävention bei schweren Funktionsstörungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Hauterkrankungen im Intimbereich bei dementen Personen. Drittens erlaubt der Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung eine Hilfsmittelverschreibung, zum Beispiel bei Dekubitus bei bettlägerigen Menschen.