Wie ist die gesetzliche Zuzahlung geregelt?

In der Regel müssen zehn Prozent der Kosten selbst übernommen werden, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Monat. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind wie etwa Windelhosen beträgt die Zuzahlung pauschal zehn Prozent pro Packung, jedoch auch höchstens zehn Euro pro Monat.